Weihnachtsmusik im Supermarkt und Restaurant: Sind „Last Christmas" & Co. wirklich alle GEMA-pflichtig?
Ab Oktober läuft sie wieder überall. Aber ist Weihnachtsmusik eigentlich GEMA-pflichtig? Kurze Antwort: die meisten modernen Hits ja, einige sehr alte Lieder nicht, mit einem entscheidenden Haken.
Die modernen Klassiker sind klar pflichtig. „Last Christmas", „All I Want for Christmas Is You" und praktisch alle Radio-Weihnachtshits sind urheberrechtlich geschützt und voll GEMA-pflichtig.
Bei den ganz alten Liedern wird es interessant. Stücke wie „Stille Nacht" oder „O Tannenbaum" sind als Komposition gemeinfrei, weil die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod der Urheber abgelaufen ist. Der Haken: Eine konkrete Aufnahme und ein modernes Arrangement sind eigenständig geschützt. Die CD- oder Streaming-Version eines gemeinfreien Liedes hat Leistungsschutzrechte über die GVL und oft ein geschütztes Arrangement. Gemeinfrei ist die alte Melodie, nicht automatisch die Einspielung, die Sie tatsächlich abspielen.
| Beispiel | Komposition | Typische Aufnahme | Praktisch GEMA oder GVL? |
|---|---|---|---|
| Last Christmas | geschützt | geschützt | ja, voll pflichtig |
| All I Want for Christmas Is You | geschützt | geschützt | ja, voll pflichtig |
| Stille Nacht | gemeinfrei | modernes Arrangement, Aufnahme geschützt | meist ja, über Arrangement und GVL |
In der Praxis spielt fast jeder Betrieb Aufnahmen ab, die GEMA oder GVL berühren. Die Idee, mit nur ein paar uralten Klassikern gebührenfrei durch die Adventszeit zu kommen, geht fast nie auf.
Die saubere Lösung ist GEMA-freie Weihnachtsmusik: eigens produzierte weihnachtliche Stücke ohne GEMA und ohne GVL. SupermarktFM liefert genau solche saisonale Stimmung als Teil des GEMA-freien Repertoires, eigens produziert und für Handel und Gastronomie gemacht.
Wie sich die laufenden Kosten berechnen, zeigt das Rechenbeispiel für Restaurants. Warum neben der GEMA fast immer die GVL mitspielt, erklärt GEMA, GVL, GEZ, VG Wort.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Schutzlage einzelner Aufnahmen und Arrangements hängt vom konkreten Titel ab. Im Zweifel prüfen lassen.