GEMA im Supermarkt und Einzelhandel: Wann zahle ich – und wann nicht?
Im Einzelhandel läuft fast überall Musik. Aber nicht jeder Quadratmeter im Geschäft löst automatisch eine GEMA-Gebühr aus. Entscheidend ist, ob die Wiedergabe öffentlich ist und ob Kundschaft sie tatsächlich wahrnimmt.
Die Grundregel ist einfach: GEMA-pflichtig ist die öffentliche Wiedergabe für die Allgemeinheit. Im Verkaufsraum ist das erfüllt, sobald dort Kundinnen und Kunden Musik hören. Die beschallte Verkaufsfläche in Quadratmetern ist dann auch die Grundlage der Tarifberechnung.
Verkaufsfläche: Das ist der klare Hauptfall. Hier wird gezahlt, und die Fläche in Quadratmetern bestimmt die Höhe.
Eingangsbereich und Kassenzone: Diese Bereiche sind öffentlich zugänglich und für Publikum bestimmt. Sie zählen in der Regel zur beschallten Fläche dazu.
Umkleidekabinen: Auch sie gehören zum öffentlich zugänglichen Verkaufsbereich, in dem sich Kundschaft aufhält. In der Praxis werden sie als Teil der Verkaufsfläche behandelt.
Lager und Personalräume: Hören dort ausschließlich Beschäftigte Musik und findet kein Publikumsverkehr statt, fehlt oft das Merkmal der Öffentlichkeit. Genau hier wird gern das Urteil des AG Erfurt zitiert: Radiomusik in einem Nebenraum, den nur eine kleine, persönlich verbundene Personengruppe hört, kann als nicht öffentlich gelten. Wichtig ist die Einordnung: Das ist eine Einzelfallentscheidung und kein Freibrief, Personalräume generell gebührenfrei zu beschallen.
Das Praxisfazit lautet deshalb nüchtern: Sobald Kundschaft die Musik hören kann, zahlen Sie. Reine Mitarbeiterbeschallung ganz ohne Publikum kann anders zu bewerten sein, ist juristisch aber heikel und sollte sauber dokumentiert werden.
Es gibt eine Variante, in der diese ganze Abgrenzung keine Rolle mehr spielt: GEMA-freie Musik. Für Titel, die nicht von der GEMA vertreten werden, fällt keine GEMA-Gebühr an, egal auf welcher Fläche sie laufen.
SupermarktFM liefert genau das: 100 Prozent GEMA-freie Musik, eigens produziert und auf Handel und Gastronomie zugeschnitten. Sie müssen nicht mehr Fläche für Fläche durchdiskutieren.
Wie hoch die Kosten ohne diese Lösung ausfallen, zeigt das Rechenbeispiel für Restaurants. Falls bereits eine Forderung für die Vergangenheit im Raum steht, hilft GEMA-Gebühren nachzahlen?.
Wenn Sie umsteigen, kündigen Sie Ihren bestehenden GEMA-Vertrag aktiv. Eine Vorlage gibt es hier: GEMA-Kündigung als Vorlage öffnen.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Die Bewertung einzelner Räume hängt vom konkreten Fall ab. Im Zweifel lassen Sie das fachkundig prüfen.