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Spotify, Apple Music & Co. im Betrieb: Warum private Streaming-Abos teure Abmahnungen riskieren

Der häufigste Irrtum in Gastronomie und Handel klingt logisch: Ich habe Spotify Premium bezahlt, also darf ich die Musik auch im Laden spielen. Genau das stimmt nicht.

Private Streaming-Abos sind ausschließlich für die private Nutzung lizenziert. Die öffentliche Wiedergabe im Betrieb ist davon nicht gedeckt. Das ist kein Geheimnis, sondern steht sinngemäß in den Nutzungsbedingungen der Anbieter. Spotify weist die Nutzung als persönlich und nicht kommerziell aus, Apple Music ebenso als nur für private, nicht gewerbliche Zwecke.

Dass das ernst gemeint ist, haben Betriebe zu spüren bekommen. Berichten zufolge ist Spotify in den vergangenen Jahren mehrfach gegen die gewerbliche Nutzung privater Konten vorgegangen, hat Gastronomen abgemahnt und Konten gesperrt. Das Risiko ist also nicht theoretisch.

Noch unangenehmer ist die doppelte Falle. Ein privates Streaming-Abo entbindet nicht von GEMA und GVL. Wer privat streamt, zahlt im Zweifel zweimal Lehrgeld: Ärger mit dem Streaminganbieter und trotzdem die GEMA-Forderung, weil die Lizenzkette für die öffentliche Wiedergabe komplett fehlt.

Es gibt gewerbliche Musikdienste wie Soundtrack Your Brand oder Soundsuit, die die öffentliche Wiedergabe lizenzieren. Die kosten mehr als ein Privatabo und lösen das Streaming-Problem. Sie lösen aber nicht automatisch die GEMA, denn wer Weltrepertoire anbietet, bleibt GEMA-pflichtig.

Der wirklich saubere Weg ist Musik, die für genau diesen Zweck gewerblich lizenziert und zugleich GEMA-frei ist. Kein Streaming-Risiko, keine GEMA, keine GVL.

SupermarktFM ist genau dafür gebaut: 100 Prozent GEMA-freie Titel, eigens produziert, gewerblich für die Wiedergabe im Betrieb gedacht. Was GEMA-frei finanziell wirklich bringt, ordnet GEMA-freie Musik: Spart das wirklich Geld? ehrlich ein, die laufenden GEMA-Kosten zeigt das Rechenbeispiel für Restaurants.

Wenn Sie umsteigen, kündigen Sie einen bestehenden GEMA-Vertrag aktiv: GEMA-Kündigung als Vorlage öffnen.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Nutzungsbedingungen der Anbieter können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen AGB sowie die Tarife von GEMA und GVL.

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