GEMA-Gebühren 2026: Das ändert sich für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel
Zum 1. Januar 2026 ordnet die GEMA ihre Tarife für Hintergrundmusik neu. Wer in Gastronomie, Hotellerie oder Einzelhandel Musik öffentlich wiedergibt, sollte die Reform kennen, denn Bezeichnungen, Berechnung und sogar der Steuersatz ändern sich.
Bisher galt ein Flickenteppich aus Einzeltarifen. Je nach Betriebsart und Tonquelle griffen unterschiedliche Tarife, etwa T-R für die Tonträgerwiedergabe in Gaststätten, T-R-E für ergänzende Nutzungen oder WR-S-E im Bereich Warte- und Verkaufsräume. Für viele Betriebe war kaum nachvollziehbar, welcher Tarif eigentlich für sie gilt.
Das ändert sich 2026. Die GEMA fasst diese bisher getrennten Tarife zu einem einheitlichen Tarif zusammen, dem neuen Tarif T. Statt vieler Kürzel gibt es damit eine gemeinsame Systematik mit neuen Bezeichnungen. Ziel ist laut GEMA mehr Transparenz und eine einfachere Einordnung des eigenen Betriebs.
Zweite wichtige Neuerung ist die Umsatzsteuer. Die Vergütung für diese urheberrechtlichen Nutzungen wird als kulturelle Leistung behandelt und künftig mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent statt mit 19 Prozent ausgewiesen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist das vor allem eine formale Änderung. Wer keine Vorsteuer ziehen kann, zahlt unter dem Strich etwas weniger.
Praktisch bedeutet die Reform: Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel sollten ihre bestehenden GEMA-Verträge und die nächste Rechnung prüfen. Tarifbezeichnung, zugrunde gelegte Fläche oder Platzzahl und der ausgewiesene Steuersatz können sich ändern. Eine neue Tarifsystematik heißt nicht automatisch, dass es günstiger wird. Sie heißt vor allem, dass Sie genauer hinschauen sollten.
Es gibt allerdings eine Gruppe, für die der ganze Tarifumbau keine Rolle spielt: Betriebe, die ausschließlich GEMA-freie Musik abspielen. Ob der Tarif T heißt, anders berechnet wird oder mit 7 Prozent Umsatzsteuer kommt, ist irrelevant, wenn gar keine GEMA-pflichtige Musik läuft.
Genau das bietet SupermarktFM: 100 Prozent GEMA-freie Musik, eigens produziert und auf Einzelhandel, Gastronomie und Wartebereiche zugeschnitten. Wer jetzt umstellt, muss die Tarifreform 2026 gar nicht erst durchrechnen. Wie es um bereits gezahlte oder nachgeforderte Gebühren steht, lesen Sie im Beitrag GEMA-Gebühren nachzahlen?.
Wichtig bleibt: Die Umstellung auf GEMA-freie Musik wirkt nur dann voll, wenn Sie einen bestehenden GEMA-Vertrag auch kündigen. Eine fertige Vorlage finden Sie hier: GEMA-Kündigung als Vorlage öffnen.
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Dieser Beitrag fasst öffentlich verfügbare Informationen zur GEMA-Tarifreform 2026 zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Tarifveröffentlichungen der GEMA. Im Zweifel lassen Sie Ihren konkreten Fall fachkundig prüfen.